A-Z der Vorsorge

Das A-Z der Vorsorge

Das A-Z der Vorsorge

Altersgrenze:
Die derzeit gültige Regelaltersgrenze beträgt 65 Jahre. Aufgrund des demographischen Wandels ist allerdings davon auszugehen, dass die Regierung nach der nächsten Bundestagswahl dem Vorschlag der Rürup-Kommission folgen wird und den Bezug des Altersruhegeldes auf das 67. Lebensjahr anheben wird.

Dauer-Zulagenantrag:
Bei Riesterverträgen kann ein Anbieter zukünftig bevollmächtigt werden, für den Zulagenberechtigten jedes Jahr einen Zulagenantrag bei der Zulagenstelle zu erstellen. Der Zulagenberechtigte muss so nicht jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag ausfüllen und an seinen Anbieter übersenden. Eine einmalige Bevollmächtigung reicht aus.

Deckungslücke:
Versorgungsexperten bezeichnen als Deckungslücke den Unterschied zwischen dem gewohnten Einkommensniveau (Lebensstandart) und der späteren Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen.

Drei Schichten der Altersvorsorge:

  1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherungen, Versorgungwerk, Basis- oder "Rüruprente"
  2. Schicht: "Riesterrente", Betriebliche Altersvorsorge
  3. Schicht: private Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen

Englische Lebens- und Rentenversicherungen:
Im Gegensatz zu den klassischen deutschen Versicherungen ist bei englischen Versicherungen eine höhere Aktienquote erlaubt, was in der Regel bei kleineren Garantiewerten aber zu grösseren Gesamtwerten im Vergleich zu deutschen Versichererungen führt.

Entgeltumwandlung:
Form der betrieblichen Altersvorsorge: Ein Teil des Bruttoeinkommens wird in einen Vorsorgebetrag umgewandelt, welcher dann in eine Lebens- oder Rentenversicherung einbezahlt wird.

Ertragsanteilbesteuerung:
Die Ertragsanteilbesteuerungen findet in den Fällen Anwendung, in denen das (Spar-) Kapital einer Lebens- oder Rentenversicherung, welches zuvor aus versteuertem Einkommen bedient wurde, verrentet wird. Der Ertragsanteil hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Seit 2005 beträgt der Ertragsanteil bei einem Rentnereintritt mit dem 65. Lebensjahr 18 Prozent.

Garantieverzinsung:
Die Garantieverzinsung bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung beträgt aktuell 2,25 Prozent, wobei diese sich allerdings nicht auf die Gesamtbeiträge bezieht, sondern nur auf den reinen Sparanteil, also abzüglich Aufwendungen für Risiko- und Verwaltungskosten.

Günstigerprüfung:
Das Finanzamt überprüft hierbei, ob man nach altem oder neuen Steuerrecht besser veranlagt ist! Die Günstigerprüfung sollte immer vor Abschluss einer Basis- oder Rürup-Rente durchgeführt werden, um die steuerliche Ansetzbarkeit zu überprüfen.

Kapitaloption:
Bei einer Rentenversicherung bietet der Versicherer im Ruhestand eine Lebenslange Rentenzahlung. Bei den meisten Versicherungen kann sich der Versicherungsnehmer aber auch vor Beginn des Rentenbezuges für die Kapitaloption entscheiden. In diesem Falle bekommt der Versicherte das angesparte Kapital oder wahlweise auch nur einen Teil dessen auf einmal ausbezahlt! Bei DRVB- ( BfA ) und Versorgungswerkrenten gibt es keine Kapitaloption.

Nachgelagerte Besteuerung:
In der Erwerbsphase bleiben die Aufwendungen steuerfrei, in der Bezugs- bzw. Rentenphase sind die Altersbezüge, unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge , steuerpflichtig.

Nachhaltigkeitsfaktor:
Der neue Nachhaltigkeitsfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung soll bewirken, dass die Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentnern nicht zu steigenden Rentenausgaben in der Zukunft führt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Rentenversicherung unabhängig von demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen wird.

Niveausicherungsklausel:
Der Gesetzgeber hat das Zurückbleiben der Renten hinter der Entwicklung der Löhne der aktiv Beschäftigten begrenzt. Eine so genannte Niveausicherungsklausel soll sicherstellen, dass das Rentenniveau nicht unter einen bestimmten Wert sinkt.

Private Versorgung:
Der dritten Schicht nach dem neuen Alterseinkünftegesetz werden Kapitalanlageprodukte zugeordnet. Diese sind Anlagen, die auch der Altersvorsorge dienen können, aber vorgelagert besteuert werden, da sie aus dem Nettogehalt bedient werden. Als Beispiele können hier alle gängigen Renten- und Lebensversicherungen genannt werden.

Riesterrente:
Die Riesterrente ist das Produkt, welches aktuell die höchste steuerliche Förderung erhält. Sie ist aktuell zu 100% steuerlich ansetzbar. Riesterfähig sind alle Beamten und Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 2006 gibt es in der Riesterrente nur noch einen Unisextarif, d.h. Frauen und Männer erhalten bei gleichen Beiträgen unabhängig vom Geschlecht, die selben Renten, trotz unterschiedlicher Lebenserwartungen.

Zusatzversorgung:
Die zweite Schicht umfasst die Zusatzversorgung im Alter durch eine Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge nach §10a und 79ff. EStG.

Private Krankenversicherung, Finanzdienstleistungen, private Vorsorge.
Versicherungsmakler Bonn / Rhein-Sieg | Copyright © 2022 Frank Hentschel