Ergänzungstarife zur Beihilfe für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sollen die verbleibende Differenz zwischen den Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen, welche durch die Beihilfetarife in der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden und der Vollkosten der Behandlung möglichst vollständig absichern. Dementsprechend sollten Beamte spezielle Krankheitskostenversicherungen mit prozentualen Ergänzungen vereinbaren, damit die Behandlungskosten zu 100% abgesichert sind.