Staatl. geförd. Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird den Lebensstandard nicht mehr sichern. Der Staat hat daher damit begonnen, bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge besonders zu fördern.

Hierfür gibt es seit 2002 die "Riester-Rente" und seit 2005 die "Rürup-Rente", auch Basisrente genannt. Schon echte "Klassiker" mit staatlicher Förderung sind vermögenswirksame Leistungen und Bausparverträge.

Gerne informieren wir Sie, welche Art der staatlichen Förderung für Sie möglich und besonders attraktiv ist, welche Produkte Ihnen dabei vom Markt angeboten werden und wie Ihre "Nach-Steuer-Rendite" sich berechnet.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir eine auf Ihre individuelle Lebensplanung ausgerichtete Altersvorsorge und integrieren darin alle steuerlichen Förderungen in der Erwerbsphase, wie auch in der Renten- bzw. Entnahmephase.

Basis- oder Rürup-Rente

Basis- oder Rürup-Rente

Die neue Basisrente, auch "Rüruprente" genannt, ergänzt die staatlich geförderte Altersvorsorge.

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Riester-Rente

Riester-Rente

Bei der "Riester-Rente" handelt es sich um eine freiwillige private Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervergünstigungen fördert.

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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), als Element der zweiten Schicht, wird als Baustein für die Altersvorge immer wichtiger.

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Private Krankenversicherung, Finanzdienstleistungen, private Vorsorge.
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