Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), als Element der zweiten Schicht, wird als Baustein für die Altersvorge immer wichtiger.
Durch die volle steuerliche Ansetzbarkeit und die Sozialversicherungsbefreiung bis einschliesslich 2008 innerhalb bestimmter Grenzen, stellt sie sehr interessante Varianten sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer dar.
Betriebliche Altersvorsoge (bAV) kann durch Entgeldumwandlung durch den Arbeitnehmer, aber auch als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge angelegt sein.
Wir zeigen Ihnen welche gesetzlichen Verpflichtungen und Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, welche Produkte Ihnen der Markt bietet, welche Durchführungswege für Sie am interessantesten sind und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.
- Pensionskasse - begrenzt in den Anlagebeträgen
- Pensionsfonds - höhere Rendite dank liberalerer Anlagevorschriften
- Direktzusage - für Geschäftsführer erste Wahl
- Unterstützungskasse - steuerlich fast unbegrenzte Anlagemöglichkeit
- Direktversicherung - der Klassiker in der bAV
In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten sich bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorge (bAV) anbieten, wie man Mitarbeiter motivieren und längerfristig an ein Unternehmen binden kann, wie Arbeitnehmer steueroptimierte Vorsorge in der betrieblichen Altersvorsorge betreiben und auch geschäftsführender Gesellschafter die Chancen der betrieblichen Altersvorge optimal nutzen können.